Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen der Gemeinde Kleinblittersdorf

wegen Ablauf der Nutzungsfristen

Bereitgestellt am 03.04.2023

Die Nutzungsfristen an verschiedenen Gräbern auf den Friedhöfen in der Gemeinde Kleinblittersdorf sind abgelaufen. Es ist vorgesehen, kurz vor Allerheiligen 2023 die genannten Gräber einzuebnen.

Betroffen sind folgende Grabstellen:

Waldfriedhof im Ortsteil Kleinblittersdorf: E-015

Friedhof im Ortsteil Rilchingen-Hanweiler: J-068, J-127, U-060

Friedhof im Ortsteil Sitterswald: UD-001

Die beabsichtigte Einebnung wird hiermit gemäß § 26 Abs. 1 der Friedhofssatzung 6 Monate vorher öffentlich bekannt gemacht. Die genaue Lage der Gräber ist aus den Lageplänen (ausgehängt in den Bekanntmachungstafeln an den jeweiligen Friedhöfen) zu ersehen.

Der Bürgermeister

Rainer Lang