Naturschutz und Jagd

Naturschutz in unserer Gemeinde

Entsprechend dem Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland - Saarländisches Naturschutzgesetz - (SNG) wurden im Jahr 2022 fachlich geeignete Personen von den Ortsräten der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen und Bürgermeister Rainer Lang hat die fünf vorgeschlagenen Personen zu Naturschutzbeauftragten berufen. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Damit sind in allen Ortsteilen unserer Gemeinde Naturschutzbeauftragte für den Naturschutz   - aber auch für die Kleinblittersdorfer Bürgergerinnen und Bürger - unterwegs.

Die örtlichen Naturschutzbeauftragten beraten und unterstützen die Gemeinde fachlich weisungsfrei in allen Angelegenheiten des Naturschutzes.

Sie sollen laut dem Saarländischen Naturschutzgesetz durch fachliche Information und Aufklärung auf ein besseres Verständnis von Natur und Landschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern hinwirken, Fehlentwicklungen in der Siedlungs- und Kulturlandschaft und ihrer Nutzung den sie berufenden Stellen aufzeigen, des weiteren  Zuwiderhandlungen gegen die bußgeldbewehrten Vorschriften feststellen und bei deren Verfolgung mitwirken.

Außerdem sind Naturschutzbeauftrage bei Planungen und Maßnahmen, die den Naturschutz betreffen, insbesondere bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen im Bereich der Gemeinde anzuhören. Naturschutzbeauftragte fungieren damit auch als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Verwaltung.

Sie können aber auch z. B. im Falle illegaler Müllablagerung oder wenn ein Auto auf der grünen Wiese abgestellt wurde direkt vor Ort gegenüber den Betroffenen in einem klärenden Gespräch auf die Missstände hinweisen, damit diese umgehend behoben werden.

Die in der Naturwacht Tätigen sind berechtigt, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz erforderlichen Auskünfte einzuholen. Sie dürfen Grundstücke betreten und Untersuchungen vornehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.

Ihnen stehen darüber hinaus zur Erfüllung ihrer Aufgaben folgende den Polizeiverwaltungsbehörden zustehenden Befugnisse nach dem derzeit gültigen Saarländischen Polizeigesetz zu:

  1. Identitätsfeststellung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Saarländischen Polizeigesetzes,
  2. Platzverweis gemäß § 12 Abs. 1 des Saarländischen Polizeigesetzes.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass sich alle Naturschutzbeauftragten durch einen von der Gemeinde Kleinblittersdorf ausgestellten Dienstausweis ausweisen können.      

Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen den Umweltschutz betreffend direkt an den für sie zuständigen Naturschutzbeauftragten wenden.

Naturschutzbeauftragter im Ortsteil Auersmacher

Patric Gross

Naturschutzbeauftragter im Ortsteil Bliesransbach

Dieter Schuler

Naturschutzbeauftragter im Ortsteil Kleinblittersdorf

Dr. Sebastian Haßler

Naturschutzbeauftragte im Ortsteil Rilchingen-Hanweiler

Jutta Peter

Naturschutzbeauftragter im Ortsteil Sitterswald

Volker Sehmer


Jagdgenossenschaft und Jagdpächter

Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. In ihr sind alle Grundstückseigentümer einer Gemeinde vereint, die jeweils weniger als 75 ha Grundfläche besitzen und zusammen über eine Fläche von  mindestens 150 ha verfügen. Alle Grundstückseigentümer der Gemeinde sind Kraft Gesetz Mitglied in der Jagdgenossenschaft, wenn sie Eigentümer einer in einem Gemeinschaftsjagdrevier gelegenen Grundfläche sind, auf der die Jagdausübung weder ruht noch dauernd ausgeschlossen ist. 
Die Jagdgenossenschaft verpachtet das Jagdausübungsrecht ihres gemeinschaftlichen Jagdbezirkes an einen Jagdscheinbesitzer. Der Jagdpächter ist auch für die Beseitigung von verendeten oder bei Unfällen getöteten oder verletzten Tieren zuständig. Des Weiteren ist der Jagdpächter erster Ansprechpartner für Wildschäden.

Jagdpächter Auersmacher

Dominique Zinsius

Jagdpächter Bliesransbach

Michael Kessler

Jagdpächter Kleinblittersdorf

Günther Brettar

Jagdpächter Kleinblittersdorf

Stephan Bauer

Jagdpächter Rilchingen-Hanweiler / komm. Ltg.

Matthias Busch