17.10.2024

Haben Sie Ihren Hund /Ihre Hunde angemeldet?

Für die Anmeldung wenden Sie sich an das Steueramt der Gemeinde

Die Gemeinde Kleinblittersdorf erhebt ebenso wie alle übrigen Städte und Gemeinden eine Hundesteuer.
In § 2 der Hundesteuersatzung ist festgelegt, dass jede Hundehalterin und jeder Hundehalter verpflichtet ist, ihren/seinen Hund binnen 2 Wochen nach Eintritt der Tierhaltereigenschaft oder nach dem Zuzug in das Gemeindegebiet bei dem Steueramt der Gemeinde Kleinblittersdorf anzumelden.

Die gleiche Verpflichtung trifft die Halterin und den Halter eines neugeborenen Hundes nach Ablauf des dritten Monats nach der Geburt des Hundes.Leider kommen nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter dieser Verpflichtung nach.

Aufgrund dessen wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindeverwaltung demnächst entsprechende Kontrollen durchführen wird, ob in Haushalten Hunde gehalten werden, die nicht angemeldet sind.

Eine Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß Kommunalabgabengesetz mit einer Geldstrafe bis zu einer Höhe von 10.000,-. € geahndet werden. Um Ihnen solche Unannehmlichkeiten zu ersparen, sollten Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund noch nicht zur Steuer angemeldet haben, dies unverzüglich nachholen.

Für die Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an das Steueramt der Gemeinde Kleinblittersdorf, Frau Sabine Nagel, Zimmer 1.13, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf, Tel. 06805/2008-204 oder nutzen Sie die Anmeldeformulare auf der Homepage der Gemeindeverwaltung Kleinblittersdorf (www.kleinblittersdorf.de/formulare).