Bürgeramt Kleinblittersdorf

Rathausstraße 16 - 18
Anbau
66271 Kleinblittersdorf
Tel.: 06805 / 2008-505, -506, -507 oder -508

buergeramt(at)kleinblittersdorf.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

sowie 13.30 Uhr - 15.30 Uhr

Mittwoch 13.30 Uhr - 17:30 Uhr

Montag- und Freitagnachmittag ist das Standesamt geschlossen.

Am letzten Freitag im Monat schließt die gesamte Verwaltung um 12:00 Uhr.


Dienstleistungen Bürgeramt


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Kinderreisepass


 

Hierzu benötigen Sie:

  • Geburtsurkunde bzw. der alte Kinderausweis/Kinderreisepass
  • Größe
  • Augenfarbe
  • 1 biometrietaugliches Passbild, egal wie alt das Kind ist
  • Unterschrift des Vaters und der Mutter (auch Vollmacht möglich)  
  • Ein Elternteil muss vorsprechen, vom 2. Elternteil reicht eine Vollmacht aus
  • Bei geschiedenen Elternteilen ist der Sorgerechtsbeschluss des Gerichts vorzulegen
  • Bei alleinerziehenden Müttern/Vätern ist eine Bescheinigung aus dem Sorgerechtsregister vom Jugendamt vorzulegen, dass der Kindsvater/die Kindsmutter kein Sorgerecht hat
  • Kinder müssen bei Antragstellung beim Bürgeramt mit vorsprechen
  • Ab dem 6. Lebensjahr ist eine Unterschrift des Kindes im Pass möglich; ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift zwingend erforderlich.

Der Kinderreisepass kostet 13,00 Euro. (Antrag)
Der Kinderreisepass ist jeweils 1 Jahr gültig ab Antragstellung, aber höchstens bis zum 12. Lebensjahr.

Verlängerung von Kinderreisepässen:

Noch gültige Kinderreisepässe können vor Ablauf bis zum 12. Lebensjahr verlängert, bzw. durch ein neues Bild aktualisiert werden; Kosten: 6,00 Euro. (Antrag)

Für die Verlängerung benötigen Sie:

  • 1 biometrietaugliches Passbild
  • Unterschrift des Vaters und der Mutter (auch Vollmacht möglich) bzw. Sorgerechtsbeschluss
  • Kinder müssen bei Antragstellung beim Bürgeramt mit vorsprechen
  • Ab dem 6. Lebensjahr ist eine Unterschrift des Kindes im Pass möglich; ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift zwingend erforderlich.                              


BITTE BEACHTEN SIE:
Bitte erkundigen Sie sich auch bei den Fluggesellschaften über deren Bestimmungen. Diese sind oft noch strenger als die Bestimmungen der Länder, die bereist werden.

Kinderreisepässe sind nicht für die Einreise in alle Länder ausreichend (z.B. nicht für die USA). Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise über die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes (www.auswaertiges-amt.de).

 


Ihre Ansprechpartner



Zimmer 0.11, EG
Rathausstraße 16-18 Anbau

 06805 2008 - 505


Zimmer 0.8, EG
Rathausstraße 16-18 Anbau

 06805 2008 - 506


Zimmer 0.12, EG
Rathausstraße 16-18 Anbau

 06805 2008 - 507


Zimmer 0.9, EG
Rathausstraße 16-18 Anbau

 06805 2008 - 508


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