Bürgeramt Kleinblittersdorf
Rathausstraße 16 - 18
Anbau
66271 Kleinblittersdorf
Tel.: 06805 / 20080
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch 13.30 Uhr - 17:30 Uhr
Am LETZTEN Freitag im Monat ist die Verwaltung ab 12.00 Uhr GESCHLOSSEN
Dienstleistungen Bürgeramt
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Meldeangelegenheiten
Anmelden bei der Gemeinde Kleinblittersdorf:
Zur Anmeldung benötigen wir zwingend folgende Unterlagen
- Personalausweis
- Reisepass (sofern vorhanden)
- Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (bzw. Geburtsurkunde, wenn noch kein Ausweis ausgestellt wurde)
- Wohnungsgeberbescheinigung
Ausserdem brauchen wir für jede anzumeldende Person folgende Angaben
- Staatsangehörigkeit(en)
- Familienstand
- Religionszugehörigkeit
- weitere Wohnungen (seit wann und wo)
- Anmeldung als Haupt- oder Nebenwohnung
- Eheschliessung (wann, wo) Scheidung (wann, bei welchem Amtsgericht)
- Bei Getrenntlebenden: Angaben zum Ehepartner (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Religion)
- Kinder unter 18 Jahren (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Religion
Die Anmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug zu erfolgen.
An-,Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Die Ausweisdokumente werden von uns bei der Anmeldung auf die neue Anschrift geändert.
Die Anmeldung kann auch eine bevollmächtigte Person für Sie erledigen, hierzu wird zusätzlich benötigt:
- Vollmacht
- eigener Personalausweis
Um- und Abmelden
Abmeldung in eine andere Gemeinde:
Eine Abmeldung bei der Gemeinde Kleinblittersdorf ist nur noch notwendig, wenn der Wegzugsort im Ausland liegt!
Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:
- Personalausweis
- neue Anschrift
Die Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug zu erfolgen.
An-/Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Ummeldung innerhalb der Gemeinde Kleinblittersdorf
Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt
- Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung
Die Ummeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach Wohnungswechsel zu erfolgen.
Die Ausweisdokumente werden von uns bei der Ummeldung auf die neue Anschrift geändert.
Bei Ummeldungen können wir auch die Adresse in Ihrem Fahrzeugschein ändern, wenn das Fahrzeug bisher mit einer Anschrift innerhalb des Regionalverbandes Saarbrücken versehen ist.
Die Ummeldung kann auch eine bevollmächtigte Person für Sie erledigen, hierzu wird zusätzlich benötigt:
- Vollmacht
- eigener Personalausweis
Ihre Ansprechpartner
Zimmer 0.11, EG
Rathausstraße 16-18 Anbau
06805 2008 - 505
Zimmer 0.8, EG
Rathausstraße 16-18 Anbau
06805 2008 - 506
Zimmer 0.12, EG
Rathausstraße 16-18 Anbau
06805 2008 - 507
Zimmer 0.9, EG
Rathausstraße 16-18 Anbau
06805 2008 - 508
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