Schlichten statt richten
Schiedspersonen sind die richtigen Ansprechpartner
- wenn es bei Streitigkeiten des täglichen Lebens mehr auf die Wiederherstellung guter Beziehungen zum anderen Beteiligten geht als um die Durchsetzung des Rechtsstandpunktes;
- wenn in Privatklagesachen eine Güteverhandlung vorgeschrieben ist.
Ablauf einer Schlichtung:
- In einem Antrag werden Namen und Anschrift der Parteien sowie der Gegenstand des Streites und das Ziel der Schlichtung festgelegt.
- Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, an dem sich die Parteien treffen.
- Verhandelt wird ausschließlich mündlich.
- Die Parteien haben Gelegenheit, sich auszusprechen.
- Die Schiedsperson hört zu und versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen.
- Kommt man zu einer Einigung, wird ein Vergleich aufgesetzt. Beide Parteien unterschreiben - damit ist der Vergleich rechtswirksam.
Übrigens:
Schiedspersonen schließen die Mehrzahl der Verhandlungen erfolgreich ab. Ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich streitenden Parteien zu hoher Zufriedenheit, weil sie an der Lösung des Konfliktes mitarbeiten, dann dem Vergleich zustimmen und es am Ende keinen Sieger oder Besiegten gibt.
Quelle:www.schiedsamt.de/buerger
Schiedsleute unserer Gemeinde
Schiedsbezirk Auersmacher
Martin Harth
Rathausstraße 16-18
66271 Kleinblittersdorf
Stellvertreter: Jürgen Brettar, Kleinblittersdorf
Schiedsbezirk Bliesransbach
Dr. Désirée Ley
66271 Kleinblittersdorf
Vertretung: Gabriele Missy-Kallenbach, Rilchingen-Hanweiler
Schiedsbezirk Kleinblittersdorf
Jürgen Brettar
66271 Kleinblittersdorf
- 06805 22 33 6
- 06805 22 34 0
Vertretung: Dr. Désirée Ley, Bliesransbach
Schiedsbezirk Rilchingen-Hanweiler