Dienstleistungen Standesamt

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Dienstleistungen

Informationen über erforderliche Unterlagen zur

„Anmeldung der Eheschließung“

 

1.Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren

Von beiden Verlobten:

-aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder eine aktuelle Geburtsurkunde, erhältlich beim Geburtsstandesamt,

-Aufenthaltsbescheinigung zum Nachweis über die Wohnadresse, erhältlich beim Einwohnermeldeamt (für Einwohner der Gemeinde Kleinblittersdorf nicht erforderlich)

-Personalausweis oder Reisepass oder Dienstausweis oder Truppenausweis Bundeswehr (übliche Identitätsnachweise zur Person)

 

2.Wenn Sie schon verheiratet waren

Zusätzlich:

-aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk; erhältlich beim Standesamt der letzten Eheschließung,

-ggf. rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen (Originale) oder ggf. Sterbeurkunde(n) des (der) früheren Ehepartner(s).

 

3.Wenn Sie gemeinsame Kinder haben

-aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister oder aktuelle Geburtsurkunde,

-Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind (Bescheid Jugendamt o.ä.)

-Urkunden über die Erklärung der gemeinsamen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls eine gemeinsame Sorge erklärt wurde.

 

Diese in Punkt 1 bis 3 genannten Unterlagen entsprechen dem Standardfall und sollen Ihnen als Richtlinie dienen. Es können aber fallbezogen ggf. weitere Unterlagen nötig sein. Besprechen Sie dies gerne mit dem Standesbeamten.

Wenn einer der Partner oder beide nicht deutsche Staatsangehörige sind

Hierzu bedarf es der Klärung in einem persönlichen Gespräch über die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt.

Wegen der Vielzahl der rechtlichen Erfordernisse und deren Prüfung des ausländischen Rechts können hier nicht abschließend alle Möglichkeiten aufgeführt werden.

Urkunden und Dokumente in ausländischer Sprache müssen Übersetzungen vereidigter, bei Gerichten zugelassener Übersetzer/Dolmetscher beigefügt werden.

Beherrscht ein Partner nicht ausreichend die deutsche Sprache, so ist zwingend ein Übersetzer hinzuzuziehen.

Welches Land deutschen „Legalisationsvorschriften“ (Echtheitsprüfung der Dokumente über die deutsche konsularische Auslandsvertretung) unterliegt, erfahren Sie ebenfalls bei uns.

 

Wenn einer der Partner nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann

Sie erhalten das Formular „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung“ beim Standesamt

 

Wo melde ich meine Eheschließung an

Zuständig für die „Anmeldung der Eheschließung“ ist das Wohnsitz-Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich/Amtsbezirk einer der Partner polizeilich beim Einwohnermeldeamt  gemeldet ist.

Kleinblittersdorfer Bürger/innen wenden sich an das Standesamt Kleinblittersdorf

Haben Sie einen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und die Eheschließung ist im Inland geplant, so ist für die „Anmeldung der Eheschließung“ das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

Die Eheschließung selbst ist bei jedem Standesamt der Bundesrepublik Deutschland möglich.

 

Kosten (Saarland) (Auszug)

-Anmeldegebühr für deutsche Staatsangehörige: 44,00 Euro

-bei Beachtung ausländischen Rechts: 66,00 – 100,00 Euro

-Familienstammbuch, sofern gewünscht: 20,00 Euro

-Eheurkunde: 11,00 Euro (jede weitere Ausfertigung 5,50 Euro)

-Erklärungen zur Namensführung: 25,00 Euro

-Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (Samstagstrauung): 100,00 Euro

-Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes: 100,00 Euro

Informationen über erforderliche Unterlagen zur

„Anmeldung der Eheschließung“

 

1.Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren

Von beiden Verlobten:

-aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder eine aktuelle Geburtsurkunde, erhältlich beim Geburtsstandesamt,

-Aufenthaltsbescheinigung zum Nachweis über die Wohnadresse, erhältlich beim Einwohnermeldeamt (für Einwohner der Gemeinde Kleinblittersdorf nicht erforderlich)

-Personalausweis oder Reisepass oder Dienstausweis oder Truppenausweis Bundeswehr (übliche Identitätsnachweise zur Person)

 

2.Wenn Sie schon verheiratet waren

Zusätzlich:

-aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk; erhältlich beim Standesamt der letzten Eheschließung,

-ggf. rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen (Originale) oder ggf. Sterbeurkunde(n) des (der) früheren Ehepartner(s).

 

3.Wenn Sie gemeinsame Kinder haben

-aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister oder aktuelle Geburtsurkunde,

-Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind (Bescheid Jugendamt o.ä.)

-Urkunden über die Erklärung der gemeinsamen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls eine gemeinsame Sorge erklärt wurde.

 

Diese in Punkt 1 bis 3 genannten Unterlagen entsprechen dem Standardfall und sollen Ihnen als Richtlinie dienen. Es können aber fallbezogen ggf. weitere Unterlagen nötig sein. Besprechen Sie dies gerne mit dem Standesbeamten.

Wenn einer der Partner oder beide nicht deutsche Staatsangehörige sind

Hierzu bedarf es der Klärung in einem persönlichen Gespräch über die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt.

Wegen der Vielzahl der rechtlichen Erfordernisse und deren Prüfung des ausländischen Rechts können hier nicht abschließend alle Möglichkeiten aufgeführt werden.

Urkunden und Dokumente in ausländischer Sprache müssen Übersetzungen vereidigter, bei Gerichten zugelassener Übersetzer/Dolmetscher beigefügt werden.

Beherrscht ein Partner nicht ausreichend die deutsche Sprache, so ist zwingend ein Übersetzer hinzuzuziehen.

Welches Land deutschen „Legalisationsvorschriften“ (Echtheitsprüfung der Dokumente über die deutsche konsularische Auslandsvertretung) unterliegt, erfahren Sie ebenfalls bei uns.

 

Wenn einer der Partner nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann

Sie erhalten das Formular „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung“ beim Standesamt

 

Wo melde ich meine Eheschließung an

Zuständig für die „Anmeldung der Eheschließung“ ist das Wohnsitz-Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich/Amtsbezirk einer der Partner polizeilich beim Einwohnermeldeamt  gemeldet ist.

Kleinblittersdorfer Bürger/innen wenden sich an das Standesamt Kleinblittersdorf

Haben Sie einen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und die Eheschließung ist im Inland geplant, so ist für die „Anmeldung der Eheschließung“ das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

Die Eheschließung selbst ist bei jedem Standesamt der Bundesrepublik Deutschland möglich.

 

Kosten (Saarland) (Auszug)

-Anmeldegebühr für deutsche Staatsangehörige: 44,00 Euro

-bei Beachtung ausländischen Rechts: 66,00 – 100,00 Euro

-Familienstammbuch, sofern gewünscht: 20,00 Euro

-Eheurkunde: 11,00 Euro (jede weitere Ausfertigung 5,50 Euro)

-Erklärungen zur Namensführung: 25,00 Euro

-Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (Samstagstrauung): 100,00 Euro

-Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes: 100,00 Euro

Diese Infomationen sind noch in Bearbeitung.

Bitte setzen Sie sich telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung.

 

Diese Infomationen sind noch in Bearbeitung.

Bitte setzen Sie sich telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung.

 

Jede/r Einwohner/in der Gemeinde Kleinblittersdorf kann auf dem Standesamt der Gemeinde Kleinblittersdorf aus der Kirche austreten.

Er/Sie benötigt dazu lediglich seinen Personalausweis.

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 32,00 Euro.

 

Bitte vereinbaren sie aber vorher einen Termin, um in ihrem eigenen Interesse lange Wartezeiten zu vermeiden.

Diese Infomationen sind noch in Bearbeitung.

Bitte setzen Sie sich telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung.

 

Diese Infomationen sind noch in Bearbeitung.

Bitte setzen Sie sich telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung.

 

Geburtsurkunden werden in Deutschland ausschließlich von dem Standesamt des Ortes ausgestellt, an dem eine Person geboren ist. Zur Beschaffung einer Geburtsurkunde aus Deutschland müssen Sie sich deshalb an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt wenden. Sind Sie z.B. in Saarbrücken geboren, dann müssen Sie sich an das Standesamt in Saarbrücken wenden.

Beim Standesamt der Landeshauptstadt ist eine Onlinebeantragung möglich.


Ehefähigkeitszeugnis online Voranmeldung einer Ehe

Über folgenden Link können Sie Geburts-, Ehe,- Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden online bestellen.

Urkundenbestellung online

Für Ihren Besuch beim Standesamt können sie Termine auch Online vereinbaren. Hier geht es zur

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Zur Hochzeit des Guten Lebens

Kulturort Wintringer Kapelle