Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

 

Der Antragsteller kann ab Vollendung des 16½ Lebensjahres einen Antrag auf Erteilung der Klasse B -begleitetes Fahren mit 17 Jahren- stellen. Eine Anmeldung bei einer Fahrschule sollte bereits erfolgt sein. Die Erziehungsberechtigten des Antragstellers müssen bei der zuständigen Führerscheinstelle vorsprechen, da Sie mit dem Antrag einverstanden sein müssen.
Ebenso müssen die Begleitpersonen mit ihrem Ausweis und Führerschein persönlich beim Bürgeramt vorbei kommen.

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr abgelegt werden.

Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr gemacht werden.

Die Führerscheinausbildung ist für die Klasse B bzw. BE mit den eingeschlossenen Klassen L, M und S.

Es muss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung gefahren werden, die Begleitpersonen müssen in der Prüfbescheinigung namentlich aufgeführt sein.

Auf der Prüfbescheinigung ist kein Passbild, es ist daher immer ein gültiger Ausweis mitzuführen.

Die Probezeit dauert wie beim normalen, erstmaligen Fahrerlaubniserwerb 2 Jahre.

Das begleitende Fahren gilt nur in Deutschland und Österreich.

Was ist mitzubringen:

  • Identitätsnachweis, (z. B. Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel etc.)
  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als ½ Jahr)
  • Aktueller Sehtest (bei Antrag nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Name der Fahrschule
  • Erziehungsberechtigte
  • Weitere Begleitpersonen

*Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.*

Gebühren:

44,70 € Ersterteilungsantrag

8,70 € für die Ausfertigung der „Prüfungsbescheinigung“ nach bestandener Prüfung

8,00 € pro Begleitperson

Begleitperson:

Das Mindestalter für Begleitpersonen ist das 30. Lebensjahr.

Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B sein (alte Klasse 3) und diese als Nachweis immer mit sich führen.

Zum Zeitpunkt der Erteilung darf die Begleitperson nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben.

Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Werden Personen nachträglich eingetragen, so ist eine Neuausstellung der Bescheinigung erforderlich (8,70 €).

Während der Fahrt darf die begleitende Person nicht mehr als 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder nicht mehr als 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut haben oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel, insbesondere Drogen stehen.

Die Teilnahme an einem Einweisungskurs ist nicht vorgeschrieben wird jedoch dringend empfohlen. Nähere Informationen dazu gibt die jeweilige Fahrschule oder die Landesverkehrswacht Saar.

Nur Personen, die in der Prüfbescheinigung eingetragen sind, dürfen den Fahranfänger begleiten.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung !

 

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