Auslandsdeutsche
Personalausweis
Umfassende Informationen zum neuen Personalausweis, Berechtigungszertifikaten usw. erhalten Sie auf folgender Seite des Bundesministeriums des Innern:
Personen ab 16 Jahren können alleine einen Personalausweis beantragen.
Auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann ein Personalausweis beantragt werden. Hierzu brauchen Sie die Geburtsurkunde sowie die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bzw. den Sorgerechtsnachweis bei geschiedenen Elternteilen bzw. die Bescheinigung aus dem Sorgerechtsregister vom Jugendamt bei alleinerziehenden Müttern/Vätern.
Bei Personen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters und die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters notwendig.
Kind/Jugendlicher muss zwingend anwesend sein!
Bei erstmaliger Ausstellung eines Personalausweises wird vom Antragsteller/in eine Geburtsurkunde verlangt. Diese muss nicht mehr vorgelegt werden, wenn sie bereits im Melderegister (z. B. durch Anmeldung, Ausstellung eines Reisepasses) erfasst wurde.
Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren, 6 Jahre und bei Personen ab 24 Jahren, 10 Jahre ab Tag der Antragstellung
In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Diesen erhalten Sie sofort bei Antragstellung. Er ist 3 Monate gültig, die Gebühr beträgt 10,00 €.
Die Ausweise werden bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Produktionsdauer beträgt ca. 3 Wochen.
Benötigte Unterlagen:
- biometrisches Lichtbild (nicht älter als ½ Jahr)
- Personalausweis oder alten Reisepass
- bei Personen unter 16 Jahren schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Der Ausweis kann auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Hierzu wird eine Vollmacht benötigt, die folgenden Inhalt haben muss:
- wer wird bevollmächtigt (Name und Anschrift) - derjenige muss seinen Ausweis mitbringen
- Bestätigung, dass der PIN-Brief eingetroffen ist.
*Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.*
Gebühren:
52,80 € unter 24 Jahren
67,00 € ab 24 Jahren
Reisepass
Die Einreisebestimmungen für Reiseländer können Sie beim Auswärtigen Amt nachlesen.
Bei Personen unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters und die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters notwendig.
Kind / Jugendlicher muss zwingend anwesend sein!
Bei erstmaliger Ausstellung eines Passdokumentes wird vom Antragsteller/in eine Geburtsurkunde verlangt. Diese muss nicht mehr vorgelegt werden, wenn diese bereits im Melderegister (z. B. durch Anmeldung, Ausstellung eines Personalausweises) erfasst wurde.
Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren, 6 Jahre und bei Personen ab 24 Jahren, 10 Jahre ab Tag der Antragstellung
Die Reisepässe werden bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Produktionsdauer beträgt ca. 4-6 Wochen.
Benötigte Unterlagen:
- biometrisches Lichtbild (nicht älter als ½ Jahr)
- Personalausweis oder alten Reisepass
- bei Personen unter 16 Jahren schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
*Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.*
Gebühren:
75,00 € unter 24 Jahren
140,00 € ab 24 Jahren