Beglaubigung

 

Voraussetzung für die Beglaubigung:

  • die Urschrift wurde von einer Behörde ausgestellt oder die Abschrift wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
  • die Abschrift wird für interne Zwecke/eigenes Verwaltungsverfahren benötigt
  • das Originaldokument ist in deutscher Sprache

Voraussetzung Beglaubigung Unterschrift:

  • die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss die Unterschrift vor Ort leisten, persönliche Vorsprache erforderlich
  • die Unterschrift wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt.

Urschriften in fremder Sprache

Ist die Urschrift nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so ist mit der Urschrift eine amtliche Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.


Ausländische öffentliche Urkunde

Das Bürgeramt beglaubigt Abschriften von ausländischen öffentlichen Urkunden ( z. B. Zeugnisse, Diplome etc.) nur dann, wenn die Urschrift nebst Übersetzung durch eine deutsche Auslandsvertretung legalisiert ist oder mit der Haager Apostille des hierzu berechtigten Herkunftsstaates versehen ist.


Eine amtliche Beglaubigung kann nicht erfolgen:

  • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Standesamt bei Personenstandsurkunden)
  • wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist
  • bei Dokumenten die im Original nicht in deutscher Sprache sind
  • bei Unterschriftenbeglaubigungen für privatrechtliche Zwecke
  • bei digitalen Dokumenten, die keine verifizierte Signatur aufweisen

Bearbeitungszeit:
Sie können das beglaubigte Schriftstück gleich wieder mitnehmen. Ab drei Beglaubigungen behalten wir uns jedoch vor, mit Ihnen einen Abholtermin abzusprechen.

Gebühr:

3,00 € pro Beglaubigung

0,70 € pro DIN A4 Kopie

2,55 € pro Unterschrift

 

 

 

Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.8

06805 20 08 -505


Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.11

06805 20 08 -506


Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.12

06805 20 08 -507


Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.9

06805 20 08 -508


ein Schritt zurück