25.03.2024

Ablegen von Grabschmuck

an Urnengemeinschaftsbaumgräbern

Bereits seit mehreren Jahren gibt es auf den Friedhöfen der Gemeinde Kleinblittersdorf Urnengemeinschaftsbaumgräber. Bei dieser Bestattungsform ist laut § 22 Abs. 3 der geltenden Friedhofssatzung der Gemeinde Kleinblittersdorf das Ablegen von Blumen- und/oder Grabschmuck nur vom 15. Oktober bis 15. März gestattet.Außerhalb dieses Zeitraumes muss die gesamte Fläche zur Pflege durch den Bauhof freigehalten werden.
Bürgermeister Rainer Lang bittet die Hinterbliebenen, in der Zeit von März bis Oktober lediglich auf den dafür vorgesehenen Waschbetonplatten z. B. Blumenschmuck und Grableuchten abzulegen.
Sollte dies nicht erfolgen, muss der Bauhof den Grabschmuck, der außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen abgelegt wurde, entfernen und entsorgen, damit er die Rasenflächen mähen kann.
In diesem Zusammenhang weist Bürgermeister Rainer Lang darauf hin, dass selbstverständlich auch das Pflanzen von Blumenschmuck auf den Grabflächen rund um den Urnengemeinschaftsbaum nicht erlaubt ist.