Bereits seit mehreren Jahren gibt es auf den Friedhöfen der Gemeinde Kleinblittersdorf Urnengemeinschaftsbaumgräber. Bei dieser Bestattungsform ist laut § 22 Abs. 3 der geltenden Friedhofssatzung der Gemeinde Kleinblittersdorf das Ablegen von Blumen- und/oder Grabschmuck nur vom 15. Oktober bis 15. März gestattet.
Bitte beachten Sie daher, dass jeglicher Grabschmuck jetzt nur noch auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen gestattet ist.