15.04.2025

Ablegen von Grabschmuck an Urnengemeinschaftsbaumgräber

Nur vom 15. Oktober bis 15. März gestattet!

Bereits seit mehreren Jahren gibt es auf den Friedhöfen der Gemeinde Kleinblittersdorf Urnengemeinschaftsbaumgräber. Bei dieser Bestattungsform ist laut § 22 Abs. 3 der geltenden Friedhofssatzung der Gemeinde Kleinblittersdorf das Ablegen von Blumen- und/oder Grabschmuck nur vom 15. Oktober bis 15. März gestattet.

Bitte beachten Sie daher, dass jeglicher Grabschmuck jetzt nur noch auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen gestattet ist.