17.06.2026

22.06.2026 AKTIONSTAG KOMMUNEN AM LIMIT

Bund und Länder müssen angesichts der kommunalen Finanzkrise
endlich handeln.

 

Bundesweit beteiligen sich am 22. Juni 2026 Städte, Landkreise und Gemeinden am Aktionstag „Kommunen am
Limit“, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Die drei kommunalen
Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund –
haben gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu
handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.


Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund
30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende
Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der
Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.


Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale
Aufgaben wie z. B. die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote, den
ÖPNV, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote.

„Die kommunale Finanzkrise ist längst auch bei uns vor Ort angekommen. Steigende Pflichtausgaben und immer
neue Anforderungen treffen auf eine zunehmend angespannte Haushaltslage. Dadurch wird es für uns immer
schwieriger, die bestehende Infrastruktur zu erhalten, notwendige Investitionen umzusetzen und die gewohnten
Leistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten. Wenn Bund und Länder die Handlungsfähigkeit
der Kommunen sichern wollen, müssen sie die finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden nachhaltig
verbessern.“ – Bürgermeister Rainer Lang


Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:

  • Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
  • Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.

Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen
handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt.