Gemäß § 16 Abs. 1 der Friedhofsatzung sind die Nutzungsberechtigten der Grabstätten verpflichtet, die Gräber bis zum Ablauf des Nutzungsrechtes so zu unterhalten und zu pflegen, dass sie der Würde des Ortes entsprechen. Es wird festgestellt, dass immer mehr Gräber bereits seit längerer Zeit nicht mehr unterhalten und gepflegt werden. Von der Verunstaltung des Gesamterscheinungsbildes der Friedhöfe abgesehen, häufen sich auch die Beschwerden der Nutzungsberechtigten der Nachbargrabstellen wegen Überwucherungen und Samenflug, von den ungepflegten Gräbern ausgehend.
Der/die Nutzungsberechtigte bei den unten aufgeführten Grabstellen ist nicht bekannt. Aus diesem Grund ergeht hiermit durch öffentliche Bekanntmachung die Aufforderung an den Nutzungsberechtigten der nachstehenden Grabstellen, die Unterhaltung und Pflege des Grabes wieder aufzunehmen und dauerhaft durchzuführen. Es wird eine Frist bis zum 05.04.2026 gesetzt. Sollten bis dahin die Grabstellen nicht unterhalten und gepflegt sein, wird hiermit angekündigt, das Nutzungsrecht ohne Entschädigung zu entziehen; die Grabstellen werden abgeräumt, eingeebnet und eingesät.
Betroffen sind folgende Grabstellen:
Friedhof im Ortsteil Auersmacher: S-023
Waldfriedhof im Ortsteil Kleinblittersdorf: E-053, F-75/76
Die genaue Lage der Gräber ist aus dem Lageplan (ausgehängt in der Bekanntmachungstafel am jeweiligen Friedhof) zu ersehen.
Der Bürgermeister
Rainer Lang

