15.04.2024

Bannerwerbung

nur mit Genehmigung der Gemeinde

Das ganze Jahr über gibt es eine Vielzahl von Veranstaltungen wie Vereins- und Pfarrfeste, Flohmärkte und andere Marktveranstaltungen, Kirmes usw.

Um die Veranstaltungen einem breiten Publikum anzukündigen, besteht neben den Veröffentlichungen im Internet und in den Print-Medien auch die Möglichkeit, Werbe-Plakate und Werbebanner im öffentlichen Raum aufzustellen oder aufzuhängen.

Wichtig ist aber, dass vorher hierfür eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragt wird – entweder für eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis bzw. eine Ausnahme von dem in der gemeindlichen Polizeiverordnung enthaltenen allgemeinen Plakatierungsverbot oder - je nach Standort der Werbefläche - eine Genehmigung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin.
Die formlosen Anträge können per E-Mail an gerichtet werden.
Ansprechpartner sind:

Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 14 Tage vor der geplanten Aufstellung gestellt werden muss mit Angabe des gewünschten Standorts, der Aufstellungsdauer und eines Verantwortlichen.


Rainer Lang
Bürgermeister