17.03.2026

Brut- und Setzzeit unserer heimischen Wildtiere und Vögel

Die „Brut- und Setzzeit“ beginnt laut dem saarländischen Jagdgesetz am 1. März und endet am 30. Juni

Jetzt im Frühling beginnen die Vögel zu brüten und unsere heimischen Wildtiere bringen ihre Jungen zur Welt. Die sogenannte „Brut- und Setzzeit“ beginnt laut dem saarländischen Jagdgesetz am 1. März und endet am 30. Juni. Während dieser Zeit gelten besondere Vorschriften, um Vögel und andere heimische Wildtiere zu schützen und eine ungestörte Aufzucht der Jungtiere zu gewährleisten.

So dürfen nach § 33 II Saarländisches Jagdgesetz nur Hunde, die zuverlässig im Bereich der Wege bleiben, unangeleint geführt werden. Zuverlässig bedeutet, der Hund muss kontrollierbar sein und der Hundebesitzer muss diese Kontrolle auch ausüben. Besser ist es jedoch, Hunde während dieser Zeit generell anzuleinen. Denn auch wenn ein Hund nur einen schwachen Jagdtrieb hat und plötzlich Wild auftaucht, kann definitiv nicht garantiert werden, dass der Hund dem Wild nicht hinterher läuft. Das ist vor allem für trächtige Rehe extrem gefährlich.

Das Verbot nach § 33 II Saarländisches Jagdgesetz gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs-, Suchhunde und Hunde von Diensthunde haltenden Behörden, die sich im Einsatz oder in Ausbildung befinden und entsprechend gekennzeichnet sind.

Auch das Aufschrecken von brütenden Vögeln ist sehr kritisch zu sehen. Wenn diese von ihren Nestern verscheucht werden, kann es passieren, dass die Eier im Gelege auskühlen oder sogar von anderen Tieren zerstört werden. Deshalb sollte man während dieser für die Wildtiere so sensiblen Zeit auf den befestigten Wegen bleiben und nicht querfeldein über Wiesen und Felder gehen, da dort bodenbrütende Vögel ihre Nester haben.

Hierzu regelt der § 11 Saarländisches Naturschutzgesetz ein Betretungsverbot von Landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Sonderkulturen im Zeitraum 01. April bis 15. Oktober.

In keinem Fall sollten Jungtiere angefasst oder sogar mitgenommen werden. Scheinbar hilflose Jungtiere werden in der Regel von ihren Elterntieren weiterhin versorgt. Menschliches Eingreifen kann dazu führen, dass die Jungen von ihren Müttern verstoßen werden.

Aus Naturschutzgründen wird auch im Gemeindewald während der Brut- und Setzzeit weitestgehend auf Baumfällungsarbeiten verzichtet.

Weitere Informationen zur Brut- und Setzzeit finden Sie unter dem Link:

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/naturschutz/informationen/brut-und-setzzeit

Bei weiteren Fragen bzw. für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Naturschutzbeauftragten:

Auersmacher                         Patric Gross, Tel.: 0170 7786255                                            

Bliesransbach                        Dieter Schuler, Tel.: 0177 5526998

Kleinblittersdorf                      Dr. Sebastian Haßler, Tel. 0176 83051030

Rilchingen-Hanweiler             Jutta Peter, Tel.: 0152 21629534