Ab dem 1. Mai 2025 gelten bundesweit neue Regeln:
Bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen dürfen Behörden nur noch digitale Passbilder aus sicherer Quelle annehmen. Ziel ist eine höhere Fälschungssicherheit.
Als Bürgerin oder Bürger haben Sie zukünftig zwei Möglichkeiten:
Fotoaufnahme in der Behörde (derzeit noch nicht möglich)
Das Passfoto kann direkt bei der Beantragung in der Behörde aufgenommen werden. Wer vor einem Termin im Bürgeramt das Self-Service-Terminal nutzen will, sollte dafür entsprechend Zeit einplanen und mindestens zehn Minuten vor dem angesetzten Termin beim Bürgeramt eintreffen. Die Gebühr beträgt 6 Euro. Das Passfoto kann zeitgleich für mehrere Dokumente verwendet werden.
Bitte beachten Sie: Sie erhalten hier weder eine Datei noch einen Ausdruck des Fotos. Das Bild wird ausschließlich für das Ausweisdokument verwendet.
Bei Babys und Kleinkindern empfiehlt es sich in jedem Fall, ein zertifiziertes Fotostudio aufzusuchen, da die Terminals der Bürgerämter für diese Zielgruppe nicht optimiert sind.
Zertifiziertes Fotostudio (weiterhin möglich)
Wenn Sie Ihr Passbild in einem zertifizierten Studio anfertigen lassen, übermittelt dieses das Foto direkt und sicher digital an die zuständige Behörde. Für Babys und Kleinkinder empfiehlt es sich, ein zertifiziertes Fotostudio aufzusuchen.
Eine Übersicht der teilnehmenden Studios finden Sie hier:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe
Wichtig:
Mitgebrachte Passfotos dürfen ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr angenommen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind jegliche Arten von Führerscheinen und der Fischereischein. Die Umstellung auf digitale biometrische Bilder für die genannten Dokumente entspricht bundesgesetzlichen Vorgaben.