18.07.2024

Einebnung von Gräbern auf den gemeindlichen Friedhöfen

Anträge bis spätestens 15. September 2024 

In diesem Jahr besteht die Möglichkeit, noch vor Allerheiligen die Einebnung von Gräbern auf den gemeindlichen Friedhöfen zu beantragen.
Nutzungsberechtigte können diesen Antrag auf Einebnung kostenlos stellen, wenn die Ruhezeit der Gräber abgelaufen ist. Für Gräber, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, fallen für die Einebnung folgende Gebühren an:
Einzelgrab für Erdbestattung                        165,00 €
Doppelgrab für Erdbestattung                      270,00 €
Urneneinzelgrab und Urnenfamiliengrab    132,00 €

Eine Einebnung beinhaltet das Entfernen und Entsorgen des Grabmals mit Fundament, das Herrichten der Oberfläche und das Einsäen.

Bitte beachten Sie: Ein Antrag auf Grabeinebnung vor Allerheiligen muss bis spätestens 15. September 2024 bei der Gemeinde Kleinblittersdorf vorliegen. Anträge können telefonisch unter der Telefonnummer 0 68 05 / 20 08 – 213 bzw. schriftlich an die Gemeinde Kleinblittersdorf, Friedhofsamt, Fachbereich 3, Rathausstraße 16 – 18, 66271 Kleinblittersdorf, gestellt werden.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Mitarbeiterin des Friedhofsamtes der Gemeinde unter der vorgenannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.

Der Einebnungstermin für 2025 wird rechtzeitig bekanntgegeben.