In Sommer dieses Jahres besteht die Möglichkeit Gräber auf den gemeindlichen Friedhöfen vom Bauhof einebnen zu lassen.
Nutzungsberechtigte können einen Antrag auf Einebnung kostenlos stellen, wenn die Ruhezeit der Gräber abgelaufen ist. Für Gräber, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, fallen für die Einebnung folgende Gebühren an:
Einzelgrab für Erdbestattung 165,00 €
Doppelgrab für Erdbestattung 270,00 €
Urneneinzel- / Urnenfamiliengrab 132,00 €
Eine Einebnung beinhaltet das Entfernen und Entsorgen des Grabmals mit Fundament, das Herrichten der Oberfläche und das Einsäen.
Bitte beachten Sie: Ein Antrag auf Grabeinebnung muss bis spätestens 15. Juni 2025 bei der Gemeinde Kleinblittersdorf vorliegen.
Anträge können telefonisch unter der Nummer 0 68 05/2008 – 213 bzw. schriftlich an die Gemeinde Kleinblittersdorf, Friedhofsamt, Fachbereich 03, Rathausstraße 16 – 18, 66271 Kleinblittersdorf gestellt werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Mitarbeiterin des Friedhofsamtes der Gemeinde, unter der vorgenannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.
