Nutzungsberechtigte können einen Antrag auf Einebnung kostenlos stellen, wenn die Ruhezeit der Gräber abgelaufen ist. Für Gräber, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, fallen für die Einebnung folgende Gebühren an:
Einzelgrab für Erdbestattung 165,00 €
Doppelgrab für Erdbestattung 270,00 €
Urneneinzel- / Urnenfamiliengrab 132,00 €
Eine Einebnung beinhaltet das Entfernen und Entsorgen des Grabmals mit Fundament, das Herrichten der Oberfläche und das Einsäen.
Bitte beachten Sie: Ein Antrag auf Grabeinebnung muss bis spätestens 15. Juni 2026 bei der Gemeinde Kleinblittersdorf vorliegen.
Anträge können telefonisch unter der Nummer 2008 – 213 bzw. schriftlich an die Gemeinde Kleinblittersdorf, Friedhofsamt, Fachbereich 03, Rathausstraße 16 – 18, 66271 Kleinblittersdorf gestellt werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Mitarbeiterin des Friedhofsamtes der Gemeinde, unter der vorgenannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.
Das Friedhofsamt

