06.01.2026

Feuerwerk in der freien Landschaft? - Ein unnötiger Eingriff in die Natur!

Die Gemeinde bittet um mehr Rücksicht auf unsere Natur und Tierwelt!

In der Silvesternacht wurden auf der Auersmacher Feldflur in der Nähe des dort auf der Höhe mit Blick auf Bliesransbach aufgestellten Kreuzes Feuerwerkskörper gezündet, wie Fotos einer aufmerksamen Bürgerin belegen.

Auch wenn das Böllern in der Silvesternacht Tradition hat und vom 31.12. bis 01.01. eines Jahres erlaubt ist, sollte es selbstverständlich sein, dass die freie Landschaft nicht der geeignete Ort dafür ist, zumal sich im dortigen Bereich auch mehrere geschützte Biotopflächen befinden.

Laut § 32 Absatz 1 Nr. 2 des Saarländischen Naturschutzgesetzes ist es verboten, ohne vernünftigen Grund wild lebende Tiere zu beunruhigen. Dass dies unweigerlich der Fall ist, wenn Silvesterböller außerhalb der geschlossenen Ortschaft in der freien Feldflur gezündet werden, sollte jedem klar sein. Zudem werden durch den Lärm nicht nur Wildtiere, sondern auch Weidetiere (Schafhaltung!) aufgeschreckt und geraten in Panik. Nicht selten führt dies sogar zum Tod der Tiere, wie entsprechende Presseberichte jedes Jahr aufs Neue bestätigen.

Besonders ärgerlich ist außerdem, dass man es offensichtlich nicht für nötig hielt, den Feuerwerksabfall nach dem „Spaß“ wieder mitzunehmen.

Die Entsorgung übernimmt der Bauhof – die Kosten trägt die Allgemeinheit.

Böllern ja – aber im dafür vorgesehenen Rahmen!

Rainer Lang
Der Bürgermeister