11.07.2024

Fußballeuropameisterschaft 2024

Lockerung der Lärmschutzverordnung

Für die Fußball-Europameisterschaft 2024 wurde von der Landesregierung eine Sonderregelung für die Außengastronomie erlassen.

An den Spieltagen der EM im Juni und Juli 2024 dürfen Gaststätten und Biergärten ihre Außengastronomie mit Fernsehübertragung bis 24 Uhr bewirten. Hierzu hat das zuständige Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes die Lärmschutzverordnung für die Dauer der EM geändert.

Die Außengastronomie darf bis zum Ende des gezeigten Spiels geöffnet bleiben, selbst wenn das Spiel nach 24 Uhr noch läuft.
Ab 24 Uhr ist jedoch im Außenbereich keine Bewirtung mehr zulässig. Die Schallemissionswerte wurden entsprechend angepasst.

Diese Regelungen gelten u. a. auch für Veranstaltungen von Vereinen, bei denen die Fußballspiele im Außenbereich gezeigt werden.

Die Verordnung ist zeitlich auf die Dauer der Fußball-Europameisterschaft 2024 begrenzt und gilt nur an Tagen, an denen ein EM-Spiel ausgetragen und nur für jene Außengastronomie, in der das Spiel tatsächlich übertragen wird. An allen anderen Tagen gelten die regulären Ausschankregelungen.

Großveranstaltungen, z.B. Public Viewing, sind von der Verordnung ausgenommen.

Die Lärmschutzverordnung gibt es als Download im Amtsblatt des Saarlandes unter: www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mukmav/immissionsschutz/dld_verordnung-fu%C3%9Fball-em

„Ich freue mich sehr, dass die Lärmschutzverordnung für die Dauer der Fußballeuropameisterschaft gelockert wird und wir die Spiele gemeinsam und ausgelassen feiern können. Dennoch bitte ich alle Fußballfans, sich rücksichtsvoll zu verhalten und sicherzustellen, dass die Feierlichkeiten nicht zu Belastungen für andere führen", so Bürgermeister Rainer Lang.

Bei Rückfragen zur Lärmschutzverordnung können Sie sich gerne unter der Tel. Nr. 0 68 05 / 20 08 504 an Frau Inken Dincher vom Ordnungsamt der Gemeinde wenden.