Wichtige Hinweise für Vereine, Privatpersonen und Gewerbetreibende
Ob Kappensitzung, Maifest, Dorffest, Sommerfest, Kirmes, St.-Martins-Umzug oder Weihnachtsmarkt – Veranstaltungen und Feste sind ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unserer Gemeinde. Werden bei solchen Veranstaltungen Speisen oder Getränke gewerbsmäßig (gegen Entgelt bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht) angeboten, sind bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Kleinblittersdorf weist daher darauf hin, dass ein vorübergehender Gaststättenbetrieb gemäß § 3 Abs. 4 des Saarländischen Gaststättengesetzes (SGastG) schriftlich oder elektronisch anzuzeigen ist.
Was ist zu beachten?
Anzeigefrist: Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor der geplanten Veranstaltung beim Ordnungsamt der Gemeinde Kleinblittersdorf eingehen.
Alkoholausschank: Beim Ausschank alkoholischer Getränke sind die gesetzlichen Preisvorgaben zu beachten. Mindestens ein alkoholfreies Getränk muss, bezogen auf den Literpreis, mindestens so günstig sein wie das preiswerteste alkoholische Getränk.
Bearbeitungsgebühr: Für die Prüfung und Bearbeitung der Gaststättenanzeige wird eine Gebühr in Höhe von 35,00 Euro erhoben.
Antragsformular: Für die Anzeige ist der offizielle Vordruck der Gemeinde Kleinblittersdorf zu verwenden.
Wo ist das Formular erhältlich?
Das entsprechende Formular steht auf der Internetseite der Gemeinde Kleinblittersdorf unter www.kleinblittersdorf.de/formulare zum Download bereit.
Die ausgefüllte Anzeige kann schriftlich oder elektronisch beim Ordnungsamt eingereicht werden.
Fragen? Das Ordnungsamt hilft gerne weiter!
Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Kleinblittersdorf gerne zur Verfügung.
Telefon: 06805 / 2008-507
E-Mail: ordnungsamt@kleinblittersdorf.de
Die Gemeinde Kleinblittersdorf bittet alle Veranstalterinnen und Veranstalter, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und ihre Veranstaltungen frühzeitig anzuzeigen. Durch eine rechtzeitige Einreichung können eine ordnungsgemäße Bearbeitung gewährleistet und mögliche Verzögerungen vermieden werden.
Gemeinde Kleinblittersdorf – Das Ordnungsamt
