09.02.2026

Hundekot auf öffentlichen Flächen

Hundekot auf Wegen, Grünflächen und öffentlichen Anlagen

In der Gemeinde kommt es in letzter Zeit leider wieder gehäuft vor, dass Hundekot auf Wegen, Grünflächen und öffentlichen Anlagen nicht entfernt wird. Das Liegenlassen von Hundekot ist nicht nur ein Ärgernis, sondern stellt ein ernst zu nehmendes Hygiene-, Umwelt- und Gesundheitsproblem dar. Das konsequente Entfernen ist daher ein wichtiger Beitrag zu Sauberkeit, Gesundheit und einem respektvollen Miteinander.
Wir weisen darauf hin, dass in der Gemeinde Kleinblittersdorf ausreichend Hundekotbeutelspender sowie öffentliche Mülleimer zur Verfügung stehen. So auch an der Sportanlage Bliesransbach (siehe beigefügtes Bild), wo sich die Beschwerden über Hundekot aktuell häufen.
Hundekot gilt rechtlich als Abfall. Das Liegenlassen stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §14 Abs. 4 der örtlichen Polizeiverordnung dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Gemeinde geht Hinweisen konsequent nach.
Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihrer Pflicht nachzukommen und so zu einem sauberen und rücksichtsvollen Miteinander beizutragen.

Vielen Dank!

Das Ordnungsamt