In der Ortsmitte von Kleinblittersdorf (Saarbahn-Haltestelle) wurde am 04.09.2025 ein dunkelblaues Smartphone der Marke Samsung gefunden. Eigentumsrechte können beim Fundbüro der Gemeindeverwaltung Kleinblittersdorf, Rathausstraße 16 – 18, 66271 Kleinblittersdorf, zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes geltend gemacht werden.
Telefonische Rückfragen sind unter folgender Telefonnummer möglich:
0 68 05 / 20 08 -555.
Bitte beachten Sie, dass zur Abholung von „Fund-Handys“ das Mitbringen des Ladekabels dringend erforderlich ist!
Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch -BGB- das Eigentum an der Fundsache nach 6 Monaten auf den Finder übergeht, sofern der Finder nicht auf den Eigentumserwerb verzichtet.
Was muss ich mit einem gefundenen Gegenstand tun?
Laut § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss ein Finder seinen Fund unverzüglich anzeigen - entweder dem Eigentümer oder - falls dieser ihm nicht bekannt ist - der zuständigen Behörde, etwa dem örtlichen Fundbüro oder der Polizei. Das gilt allerdings erst ab einem Sachwert von mehr als zehn Euro. Fundtiere können auch einem Tierheim gemeldet werden.
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Rainer Lang