Für die Postboten und Paketzusteller ist es oft ein Gräuel, wenn an den Häusern die Hausnummern zugewachsen oder unleserlich angebracht sind. In manchen Fällen fehlen sie sogar völlig. Dadurch wird die Arbeit unserer Postboten und Paketzusteller erschwert – und nicht selten stehen Menschenleben auf dem Spiel, wenn Rettungsdienst und Feuerwehr nicht rechtzeitig eintreffen, weil die Hausnummer nicht gleich gefunden wurde.
Laut § 16 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in den Anlagen in der Gemeinde Kleinblittersdorf vom 13. Dezember 2018 ist jeder Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigte eines bebauten Grundstückes dazu verpflichtet, auf seine Kosten das Grundstück straßenseitig an gut sichtbarer Stelle mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen. Das Hausnummern-Schild ist in ordnungsgemäßem, gut ablesbarem Zustand zu erhalten und im Bedarfsfalle zu erneuern. Als Hausnummern sind arabische Ziffern zu verwenden.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 06805 / 20 08 -0 gerne zu Verfügung.