15.04.2024

Kehr- und Reinigungspflicht

auch Hinteranlieger haben Reinigungspflichten

Eine Gemeinde mit sauberen Straßen und Gehwegen ist für die meisten Menschen ein wichtiges Stück Lebensqualität. Zigaretten und Zigarettenschachteln, Taschentücher oder andere achtlos weggeworfene Abfälle stellen nicht nur einen unschönen Anblick dar, von ihnen können auch Unfallgefahren ausgehen, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. Außerdem ist eine Reinigung der Straßenrinnen auch wichtig mit Blick auf starke Regenfälle, da durch Verschmutzungen oder Unkrautbewuchs eventuell das Wasser nicht ordnungsgemäß ablaufen kann und sich gegebenenfalls in das Wohngrundstück zurückstaut.

Die Mitarbeiter unseres gemeindlichen Bauhofes erbringen für eine saubere Gemeinde umfangreiche Leistungen. So werden z. B. die Containerstandplätze mehrfach wöchentlich gereinigt, da leider immer mal wieder Abfall auf und neben den Containern abgestellt wird, was natürlich auch Ratten anziehen kann. Außerdem werden die rd. 2000 Straßeneinläufe mindestens zweimal im Jahr geeinigt. Bei dieser Gelegenheit weist Bürgermeister Rainer Lang darauf hin, dass der wöchentlich anfallende Kehricht nicht in den Körben der Straßeneinläufe entsorgt werden darf!

Die Reinigungspflicht aller innerhalb der geschlossenen Ortslage der Gemeinde Kleinblittersdorf gelegenen Straßen, Plätze, Gehwege (Bürgersteige) einschließlich der zum Parken freigegebenen Stellflächen auf diesen Gehwegen ist an die Eigentümer der an sie angrenzenden Grundstücke übertragen.

Auch Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (sogenannte Hinteranlieger) sind zur Reinigung verpflichtet, wenn zwischen den zu reinigenden Flächen und den angrenzenden Grundstücken gemeindeeigene Flächen liegen.

Geregelt sind diese Aufgaben und Pflichten in der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Kleinblittersdorf vom 3.12.2001, nachzulesen auf unserer Homepage im Internet unter www.kleinblittersdorf.de/rathaus/ortsrecht/ unter Bauen – Wohnen – Umwelt.

Falls Sie noch Fragen haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes unter der
Telefonnummer 20 08 – 0 gerne zur Verfügung.