19.10.2026

Umtauschpflicht für alte Führerscheine

der Jahrgänge 2002 bis 2004 
Frist am 19. Januar 2027

Die EU-Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen umgetauscht werden.

Die Gemeinde Kleinblittersdorf weist darauf hin, dass die nächste Frist für den verpflichtenden Führerschein-Umtausch bevorsteht.

Alle Inhaberinnen und Inhaber eines EU-Kartenführerscheins, der zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 ausgestellt wurde, müssen diesen bis spätestens 19. Januar 2027 umtauschen.

Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum unter Ziffer 4a auf der Vorderseite des Führerscheins, nicht das Geburtsdatum.

Ausnahmeregelung: Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Der Umtausch erfolgt ohne erneute Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung bei den regulären Pkw- und Motorradklassen. Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Lediglich das Führerscheindokument wird erneuert.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Bisheriger Führerschein

Ein aktuelles, ausgedrucktes biometrisches Passfoto

Gebühr in Höhe von 29,80 Euro

Terminvereinbarung

Der Führerschein-Umtausch ist persönlich beim Bürgeramt der Gemeinde Kleinblittersdorf zu beantragen. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Termine können bequem online unter www.kleinblittersdorf.de oder telefonisch über die zentrale Rufnummer 06805 / 2008-555 vereinbart werden.

Wir empfehlen allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten kurz vor Ablauf der Umtauschfrist zu vermeiden.

Ihr Bürgeramt der Gemeinde Kleinblittersdorf