Die Gartensaison beginnt und daher möchten wir von Seiten der Gemeindeverwaltung allen Bürgerinnen und Bürgern einige wichtige Hinweise geben.
Die Pflanzenabfallverordnung des Saarlandes wurde am 03. Mai 2024 aufgehoben. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist seither nicht mehr erlaubt.
Streuobstwiesenbesitzer können den Rückschnitt alternativ weiterhin auf Ihrem Grundstück zu Totholzhaufen aufschichten, häckseln, untergraben und/oder als Kompost verwenden. Kleinere Mengen Gartenabfälle können in der Biotonne entsorgt werden. Lediglich die Beseitigung durch Verbrennung ist verboten. Ich bitte unsere Bürgerinnen und Bürger, sich an die geltenden Vorschriften zu halten.
Durch das saarlandweite Grüngutkonzept ist in zumutbarem Abstand zu jedem Grundstück im Saarland eine Grüngutsammelstelle erreichbar. Dorthin verbrachtes Grüngut kann ökologisch und ökonomisch sinnvoller verwertet werden, als das durch die private Beseitigung beziehungsweise Verbrennung der Fall ist.
Nutzen Sie daher die gemeindeeigene Grüngutsammelstelle im Ortsteil Auersmacher (Zufahrt unterhalb des neuen Friedhofes in der Kapellenstraße). Diese ist freitags von 11 bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr geöffnet.
Rainer Lang
Bürgermeister

