Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland aus. Auch im Saarland gibt es einen bestätigten Fall eines Kranichs, der an der hochansteckenden Variante des Geflügelgrippe-Virus erkrankt ist (HPAIV), sowie weitere noch nicht bestätigte Nachweise. Zum Schutz der saarländischen Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel hat das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) am 29. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel und ist seit dem 30. Oktober in Kraft. Sie gilt bis zur schriftlichen Aufhebung durch das LAV. Die Allgemeinverfügung findet sich online unter: http://www.saarland.de/stk/DE/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen/notbekanntmachung_gefluegelpest_2025_10_29
Sämtliche privat und gewerblich gehaltenen Vögel (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen. Alternativ können sie unter einer Vorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (zum Beispiel durch Wildvögel) gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht (Schutzvorrichtung – etwa im Sinne einer geschlossenen Voliere mit wasserdichter Überdachung). Außerdem sind Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Börsen, bei denen Geflügel ausgestellt wird, vorläufig untersagt. Dies gilt auch für bereits genehmigte Veranstaltungen. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und das LAV überwachen und prüfen die Situation fortwährend. Es wird aber derzeit davon ausgegangen, dass die Situation mehrere Wochen anhalten wird. Das Risiko der Ansteckung durch den Menschen gilt als äußerst gering und wird bislang lediglich in seltenen Fällen bei Personen beschrieben, die sehr engen Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel haben. Laut Robert Koch-Institut ist in Deutschland noch kein Fall einer Übertragung auf den Menschen bekannt.
Was Vogel- oder Geflügelhalter beachten sollten:
- Personen, die selbst Vögel halten oder betreuen sollten sich toten oder erkrankten Vögeln nicht nähern.
- Personen die selbst Vögel halten oder betreuen und mit toten oder erkrankten Vögeln in Kontakt kamen, sollten Kleidung und Schuhe möglichst außerhalb des Geländes, auf dem die Vögel untergebracht sind wechseln, Hände waschen und desinfizieren und bestenfalls andere Personen mit der Versorgung der Vögel beauftragen. Die eigene Vogelhaltung sollte mindestens 48 Stunden lang nicht betreten werden.
Wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger:
Wie sollte man sich verhalten, wenn man einen toten Vogel findet? Es geht insbesondere um Wassergeflügel, Greifvögel und Zugvögel. Vereinzelte tote Singvögel oder Tauben müssen nicht gemeldet werden!
- Melden Sie den Fund bitte unter vogelgrippe@lav.saarland.de oder 0681/99784500, um die Abholung durch das LAV zu koordinieren. Bis zur Abholung sollte das Fundtier an einem kühlen und für andere Tiere unzugänglichen Ort aufbewahrt werden.
- Wichtige zu erhebende Daten: Finder/ bergende Person, evtl. mit Kontaktrufnummer und Fundort
- Eigenschutz: Handschuhe und bestenfalls Mund-Nasenschutz tragen
- Tote Vögel in 2 übereinander zu ziehende Plastiktüten verpacken
- Nach dem Verpacken die Hände gründlich waschen und bestenfalls desinfizieren
- Sofern möglich zusätzlich in einem Eimer, einer Plastikwanne (Wäschekorb /Betonmischkübel) oder Ähnlichem auslaufsicher transportieren
- Sofern es zur Verschmutzung der Kleidung kommt, sollte dieses anschließend umgehend gewechselt werden, spezielle Schutzkleidung ist nicht nötig
Wie sollte man sich verhalten, wenn man einen mutmaßlich erkrankten Vogel findet (Vogelarten siehe oben)?
- Bitte das LAV kontaktieren unter: vogelgrippe@lav.saarland.de
- Außerhalb der behördlichen Öffnungszeiten (Mo-Fr jeweils 15.30Uhr - 08.00Uhr) sind die Tiere zunächst zu beobachten.
Weitere Informationen auf den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unter:
https://www.saarland.de/mukmav/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/2025/veterinaer/q4/pm_2025-10-23_vogelgrippe-hinweise
