18.12.2023

Winterdienst

Informationen zum Räum- und Streudienst

Die wichtigen Straßen für den überregionalen bzw. -örtlichen Verkehr, wozu die Bundesstraßen und die Landstraßen I. und II. Ordnung zählen, werden im Zeitraum von 6 Uhr bis 22 Uhr vom Landesbetrieb für Straßenbau verkehrsbereit gehalten.

Innerhalb der geschlossenen Ortslagen sind die Städte und Gemeinden selbst für den Winterdienst verantwortlich. Bei der Durchführung des Winterdienstes orientiert sich die Gemeinde an den derzeit gültigen Vorgaben des Bundes. Die zu räumenden Straßen wurden ihrer Bedeutung und Gefährlichkeit entsprechend in die Dringlichkeitsstufe 1 und 2 eingeteilt.

In der Dringlichkeitsstufe 1 sind die großen, verkehrswichtigen Hauptverkehrsachsen und die ÖPNV-Strecken enthalten. Erst wenn diese Strecken abgearbeitet sind, beginnt der Einsatz auf den Strecken der Dringlichkeit 2. In der Dringlichkeitsstufe 2 sind die Nebenstrecken enthalten, die zwar nicht verkehrswichtig sind, jedoch eine besondere Gefährlichkeit aufweisen. Zudem sind es Nebenstraßen, die den Verkehr aus Wohngebieten bündeln und zu den Hauptverkehrsachsen führen.

Der vielfach weitergehende Winterdienst der Gemeinden erfolgt insoweit als freiwillige Serviceleistung für die Bürger und Verkehrsteilnehmer.

Bitte beachten Sie, dass bei anhaltendem Schneefall die Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 mehrmals gefahren werden müssen – dementsprechend können die Straßen der Dringlichkeitsstufe 2 und solche ohne Priorität nur dann gefahren werden, wenn die der Stufe 1 komplett frei sind und die Witterungsverhältnisse entsprechend sind.

Alle Straßen, welche in der nachfolgenden Auflistung nicht aufgeführt sind, werden entsprechend den örtlichen Verkehrsbedürfnissen und den Witterungsverhältnissen nach Abarbeitung der Dringlichkeitsstufen 1 und 2 berücksichtigt.

Auersmacher:

Dringlichkeitsstufe 1: Eisenbahnstraße, Tiefenbach (Zufahrt Wasserwerk), Abt-Fulrad-Straße, St.-Barbara-Straße, Kapellenstraße, Saarlandstraße, Ruppertstraße 24 - 52, Sitterswalder Straße, neues Feuerwehrgerätehaus Ein- und Ausfahrt, Zufahrt Arztpraxis

Dringlichkeitsstufe 2: Ahornstraße, Bliesgersweilermühle, Im Bruch (Teilstück), Pastor-Brach-Straße, Hochwaldstraße, Auf dem Bies, In den Kiefern, Forststraße (Teilstück), Fichtenstraße (Teilstück), Ruppertstraße (Teilstück), Tannenweg (Teilstück)

Bliesransbach:

Dringlichkeitsstufe 1: Eschringer Straße, Römerstraße, Wingertstraße, Am Hasselberg, Mittelstraße, Einmündung Mittelstraße / Wendalinusstraße, Ortsdurchfahrt

Dringlichkeitsstufe 2: Bischof-Schmidt-Straße (Teilstück), Kirchenstraße, Jahnstraße, In den Großen Reben, Wendalinusstraße (Teilstück), Ziegelgarten

Kleinblittersdorf:

Dringlichkeitsstufe 1: Bahnhof (Zufahrt-/Abfahrtbereich), Oberdorfstraße, Klosterstraße, Am Geisrech, Waldstraße, Rebenstraße, Wintringer Straße, Friedhofstraße, Am Brichelberg (Teilstück), OD Saarbrücker-/Elsässer Straße (ab Einmündung Am Brichelberg bis zur  B 51 KVP Süd), L 109 bis Bübingen

Dringlichkeitsstufe 2: Scherbachstraße, Kloppstraße (Teilstück), Lothringer Straße, Keltenstraße, Röthlinger Straße, In Schrimmlingen, Alte Schulstraße, Gartenstraße, St.-Agatha-Straße (Teilstück), Rathausstraße, Rexrothstraße, Hanns-Joachim-Straße (Teilstück), An der Seilbahn, Merowingerstraße (unterer Teil Einmündung Röthlinger Straße), Zur Fabrik (bis B 51)

Rilchingen Hanweiler:

Dringlichkeitsstufe 1: Bliesstraße, Goethestraße, Am Sportplatz, Bahnhofstraße (Teilstück), Einmündung Dr.-Kirbs-Straße/B 51, B 51 OD von Einmündung Von-der-Leyen-Straße bis Shell-Tankstelle, OD von Grenzübergang bis Kreisverkehr, Zufahrtstraßen Thermalbad (inkl. Kreisverkehr und beide Umfahrten), Zufahrt Wohnmobilstellplatz

Dringlichkeitsstufe 2: Von-der-Leyen-Straße, Kreisverkehr Am Denkmal, Am Alten Zoll, Rudolf-Diesel-Straße, Max-Planck-Straße, In der Lach

Sitterswald:

Dringlichkeitsstufe 1: Marktplatz, Auersmacher Straße, OD L 106

Dringlichkeitsstufe 2: Auf dem Oberen Hassel, Sonnenstraße, Ellwiesergarten (ab Gehlbach),  Nauwieserstraße, Beim Quallenbrunnen

                     

Unter der Woche rücken je nach Wetterlage die ersten Räum- und Streufahrzeuge des Bauhofes bereits um 4 Uhr und am Wochenende um 5 bzw. 6 Uhr morgens aus. Die Gemeinde bittet allerdings um Verständnis, dass trotz großer Bemühungen Beeinträchtigungen des Verkehrs im Winter einkalkuliert werden müssen.

Häufig wird unseren Bauhofmitarbeitern die Arbeit durch falsch oder unachtsam abgestellte Fahrzeuge erschwert und ein Vorbeifahren mit den Räumfahrzeugen (die Breite eines Räumschildes beträgt ca. 3,50 m!) ist nur durch komplizierte Rangiermanöver oder überhaupt nicht möglich. Daher werden alle Fahrzeug-Besitzer gebeten, ihre Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen möglichst auf dem eigenen Grundstück oder zum Mindesten so abzustellen, dass ein reibungsloser Räumdienst möglich ist.

Bitte bedenken Sie, dass auch bei winterlichem Wetter die Straßen für Müllentsorgungs- und Rettungsfahrzeuge befahrbar sein müssen. Insbesondere beim Parken auf beiden Fahrbahnseiten müssen Fahrzeugführer darauf achten, dass dadurch die notwendige Durchfahrtsbreite noch gewährleistet bleibt. Dies ist auch beim beidseitig versetzten Parken zu beachten.

Große Fahrzeuge wie Rettungsfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und auch der Räumdienst haben weitaus größer dimensionierte Schleppkurven, d. h. Flächenbedarf beim Kurvenfahren, als beispielweise PKWs. Den Einsatzkräften kann durch unnötiges Rangieren wertvolle Zeit verloren gehen und im schlimmsten Fall ist gar keine Durchfahrt möglich.

Aus gutem Grund steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Das Halten ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen, vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.“ Außerdem muss beachtet werden, dass fünf Meter vor und hinter Kreuzungen sowie Einmündungen nicht geparkt werden darf.

Jeder, der ein Einsatzfahrzeug behindert, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Gemeinsam schaffen wir es, auch bei widrigen Wetterbedingungen ein möglichst sicheres Fortbewegen auf den Straßen in unserer Gemeinde zu ermöglichen.