Vaterschaftsanerkennung

 

Bei unverheirateten Eltern besteht die Möglichkeit die Vaterschaft zu einem nicht ehelichen Kind anerkennen zu lassen. Dies ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Zuständig dafür sind u.a.: jeder Notar, das örtliche Standesamt oder das örtliche Jugendamt

Benötigte Unterlagen:
In der Regel muss von beiden Elternteilen eine originale Geburtsurkunde vorgelegt werden, ebenso ein Personalausweis.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden, wenn bspw. ausländisches Recht zu beachten ist.

Kontakieren Sie uns gerne für weitere Informationen.

 

Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.2

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