Eheanmeldung

 

Informationen über erforderliche Unterlagen zur
„Anmeldung der Eheschließung“

1. Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren

Von beiden Verlobten:

  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder eine aktuelle Geburtsurkunde, erhältlich beim Geburtsstandesamt,
  • Aufenthaltsbescheinigung zum Nachweis über die Wohnadresse, erhältlich beim Einwohnermeldeamt (für Einwohner der Gemeinde Kleinblittersdorf nicht erforderlich)
  • Personalausweis oder Reisepass oder Dienstausweis oder Truppenausweis Bundeswehr (übliche Identitätsnachweise zur Person).

2. Wenn Sie schon verheiratet waren

Zusätzlich:

  • aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk; erhältlich beim Standesamt der letzten Eheschließung
  • ggf. rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen (Originale) oder ggf. Sterbeurkunde(n) des (der) früheren Ehepartner(s).

3. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben

  • aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister oder aktuelle Geburtsurkunde,
  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind (Bescheid Jugendamt o.ä.)
  • Urkunden über die Erklärung der gemeinsamen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls eine gemeinsame Sorge erklärt wurde.

*Diese in Punkt 1 bis 3 genannten Unterlagen entsprechen dem Standardfall und sollen Ihnen als Richtlinie dienen. Es können aber fallbezogen ggf. weitere Unterlagen nötig sein.*
Besprechen Sie dies gerne mit dem Standesbeamten.

Wenn einer der Partner oder beide nicht deutsche Staatsangehörige sind

Hierzu bedarf es der Klärung in einem persönlichen Gespräch über die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt.
Wegen der Vielzahl der rechtlichen Erfordernisse und deren Prüfung des ausländischen Rechts können hier nicht abschließend alle Möglichkeiten aufgeführt werden.
Urkunden und Dokumente in ausländischer Sprache müssen Übersetzungen vereidigter, bei Gerichten zugelassener Übersetzer/Dolmetscher beigefügt werden.
Beherrscht ein Partner nicht ausreichend die deutsche Sprache, so ist zwingend ein Übersetzer hinzuzuziehen.

Welches Land deutschen „Legalisationsvorschriften“ (Echtheitsprüfung der Dokumente über die deutsche konsularische Auslandsvertretung) unterliegt, erfahren Sie ebenfalls bei uns.

Wenn einer der Partner nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann
Sie erhalten das Formular „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung“ beim Standesamt

Wo melde ich meine Eheschließung an
Zuständig für die „Anmeldung der Eheschließung“ ist das Wohnsitz-Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich/Amtsbezirk einer der Partner polizeilich beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Kleinblittersdorfer Bürger/innen wenden sich an das Standesamt Kleinblittersdorf
Haben Sie einen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und die Eheschließung ist im Inland geplant, so ist für die „Anmeldung der Eheschließung“ das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Die Eheschließung selbst ist bei jedem Standesamt der Bundesrepublik Deutschland möglich.

Gebühren: (Saarland) (Auszug)

  • 44,00 € Anmeldegebühr für deutsche Staatsangehörige
  • 66,00 € - 100,00 € bei Beachtung ausländischen Rechts
  • 20,00 € Familienstammbuch, sofern gewünscht
  • 11 ,00 € Eheurkunde, (jede weitere Ausfertigung 5,50 Euro)
  • 25,00 € Erklärungen zur Namensführung
  • 100,00 € Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (Samstagstrauung)
  • 100,00 € Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes: 100,00 Euro

 

Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.2

06805 20 08 -511


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