Führerschein

 

Informationen zu den Führerscheinklassen erhalten Sie hier.

 

Internationaler Führerschein

In einigen Ländern, z.B. Amerika, Kanada, China wird zusätzlich noch ein „Internationaler Führerschein“ verlangt. Diesen erhalten Sie auch auf dem hiesigen Bürgeramt. Er gilt jedoch nur in Verbindung mit dem EU-Kartenführerschein. Der internationale Führerschein kostet 16,00 Euro und ist 3 Jahre gültig. Dazu benötigen wir ebenfalls ein biometrietaugliches Passbild.
Bitte informieren Sie sich über die Fahrerlaubnisbestimmungen der einzelnen Länder vor Reiseantritt z.B. über Automobilclubs oder im Internet.


Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.02.2019 den Umtausch von Führer-scheinen beschlossen.

Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen.

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025


II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.


Nach Ablauf der o.g. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig.

Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.

Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Zu Beantragung eines solchen Führerscheins benötigen wir Ihren derzeitigen Führerschein, Ihren Ausweis und ein aktuelles biometrie-taugliches Foto.

Die Gebühr beträgt zurzeit 25,30 Euro. Die Herstellung dauert ca. 2-3 Wochen.

 

 

 

 

 

Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.8

06805 20 08 -505


Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.11

06805 20 08 -506


Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.12

06805 20 08 -507


Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.9

06805 20 08 -508


ein Schritt zurück