Führungszeugnis

 

Das Führungszeugnis muss man persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro) beantragen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Daneben kann aber auch die gesetzliche Vertretungsperson - z.B. bei Minderjährigen - einen Antrag stellen.
Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z.B. Rechtsanwalt/Rechtanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der Antrag stellenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.

Es gibt verschiedenen Übersendungsarten:

  • NB: Führungszeugnis für eigene Zwecke
  • OB: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (genaue Postanschrift der Behörde mitbringen!)
  • NE: erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke
  • OE: erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (genaue Postanschrift der Behörde mitbringen!)
    • Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses muss ein schriftlicher Nachweis über die Notwendigkeit mitgebracht werden. 

*Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.*

Das Führungszeugnis wird innerhalb 8 - 14 Tagen vom Bundesjustizamt in Bonn nach Hause bzw. an die Behörde gesandt.

Unter folgendem Link (Link Bundesamt für Justiz) besteht die Möglichkeit das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses benötigen Sie lediglich neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2 des Bundes.

 

Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.8

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