Gewerbezentralregisterauszug

 

Bei Übermittlung an eine Behörde ist die vollständige Adresse der Behörde mitzuteilen, an die der Gewerzentralregisterauszug übermittelt werden soll.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

*Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.*

Unter folgendem Link besteht die Möglichkeit den Auszug aus dem Gewerbezentralregister direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Zur Online-Beantragung des Auszuges aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie lediglich neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2 des Bundes.

 

Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.8

06805 20 08 -505


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