Gewerbezentralregisterauszug
Bei Übermittlung an eine Behörde ist die vollständige Adresse der Behörde mitzuteilen, an die der Gewerzentralregisterauszug übermittelt werden soll.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
*Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.*
Unter folgendem Link besteht die Möglichkeit den Auszug aus dem Gewerbezentralregister direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Zur Online-Beantragung des Auszuges aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie lediglich neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2 des Bundes.