Sterbefall - Beurkundung

 

Das Standesamt Kleinblittersdorf ist zuständig für die 5 Ortsteile der Gemeinde Kleinlittersdorf (Rilchingen-Hanweiler, Sitterswald, Bliesransbach, Kleinblittersdorf, Auersmacher).
Der Tod eines Menschen wird bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.
Für die mündliche Anzeige verpflichtet sind der Reihenfolge nach

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. jede Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Haben Sie als anzeigepflichtige Person ein Bestattungsunternehmen beauftragt, wird dieses die Anzeige beim Standesamt übernehmen.
Bei Sterbefällen in Alten- und Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen ist die Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.

Gebühren:

11,00 € für eine Sterbeurkunde
5,50 € für jede weitere Urkunde

 

Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.2

06805 20 08 -511


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